ArbeitgeberInnen haften als sog. "Drittschuldner" bei Lohnpfändungen gegen ihre Angestellten. Viele SchuldnerInnen verlieren deswegen ihren Arbeitsplatz.
Im Rahmen des vom Europäischen Sozialfonds ESF und dem Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit finanzierten equal-Projektes „Schuldenschredder - Arbeitgebersensibilisierung“ konnten in den vergangenen Jahren viele Tiroler Firmen zur Problematik informiert und beraten werden.
Drittschuldnererklärung
Des weiteren wurden Hilfestellungen für Drittschuldner entwickelt, die den ArbeitgeberInnen und LohnverrechnerInnen die Verpflichtung zur Abgabe der Drittschuldnererklärung und die Durchführung der Lohnexekution erleichtern sollen. Gleichzeitig sollen sie verschuldeten Personen und MitarbeiterInnen in Beratungseinrichtungen Information und Unterstützung anbieten.
So wurde eine Ausfüllhilfe für die Drittschuldneranfrage als Windows-Programm erstellt. Weitere Informationen sowie den Download des Tools finden Sie hier:
Die Lohnpfändungstabelle für 2024 können Sie hier herunterladen:
Auf der Homepage des Justizministeriums finden Sie unter "Service > Publikationen" die Informationsbroschüre 2023 für Arbeitgeber samt den Tabellen für die Berechnung des Existenzminimums:
Für die Berechnung des Existenzminimums finden Sie auf der Website der Wiener Schuldnerberatung einen „Existenzminimumrechner“ (unter „Berechnungen“ und weiter unter „Existenzminimum“):