07.01.2021
Lohnpfändungstabelle 2021
12.05.2020
Der Jahresbericht 2019 ist online!
Alles zur Privatkonkurs-Reform
Nach dem Rekordjahr 2018 mit 752 Abschlüssen als Gesamtsanierung erreichen wir auch 2019 mit 571 Konkursergebnissen und 40 Ausgleichen zusammen 611 Gesamtsanierun-gen. Das ist der dritthöchste Wert nach 2018 und 2014.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Schuldenberatung Tirol haben einmal mehr ihre Motivation unter Beweis gestellt, möglichst allen Überschuldeten in Tirol den Weg zur Schwarzen Null zu ermöglichen. Eine Vollzeitberaterin/ein Vollzeitberater schafft im Schnitt im Jahr 94 Erstberatungen, 347 weitere Beratungsgespräche, 57 Sanierungen und hat entsprechend parallel ganze 284 laufende Sanierungen (Dauer = 5 Jahre) in Betreuung. Bearbeitet werden dabei Stundungen, Rechtsfragen und neue Probleme. Ziel ist das Erreichen der „Restschuldbefreiung“.
Alle Daten zu Ursachen, Betreuungen und Ergebnisse finden Sie unter Downloads > Jahresberichte.
Kurzfristig nach der Anmeldung erfolgt die Erstberatung. Wir erklären den KlientInnen, wie die Schuldenbereinigung in ihrem konkreten Fall aussehen kann.
Anschließend ist eine Wartezeit in Kauf zu nehmen, bis die Schuldenberatung aktiv für die KlientInnen die Sanierung vorbereitet und verhandelt. Es hat sich gezeigt, dass bei sofortiger Übernahme des Falles einiges an "leeren Kilometern" zusammenkommt, da doch einige KlientInnen wieder aussteigen. So war die anfallende Arbeit auch nicht zu schaffen.
Wer sich aber nach 2 bis 3 Monaten wieder meldet, ist motiviert, das in der Erstberatung erklärte Prozedere mit unserer Unterstützung anzugehen und hat im Idealfall die nötigen Vorbereitungen, wie aufgetragen, erledigt.
Für einen Ausgleich wird allen Gläubigern die finanzielle und soziale Lage erklärt und ein Rückzahlungsplan erstellt.
Wenn alle Gläubiger zustimmen, wird der Plan umgesetzt.
Im Privatkonkurs (der Antrag wird ans Bezirksgericht gestellt) wird ein Zahlungsplan vor-geschlagen, der einem Ausgleich entspricht.
Wenn die Mehrheit der Gläubiger dem zustimmt, beschließt das Gericht die Umsetzung.
Wenn nicht, gibt es als Ergebnis die Abschöpfung:
Keine fix vereinbarten Zahlungen, sondern es sind die pfändbaren Beträge über 5 Jahre abzugeben (Download Lohnpfändungstabelle 2020).
Mit dem Budgetrechner können Sie sich einfach und schnell einen Überblick über Ihre Einnahmen und Ausgaben verschaffen.
Weisen Sie Ihrem Geld den Weg, anstatt sich zu wundern, wohin es gegangen ist!
Die monatlich zu leistende Summe richtet sich nach dem per Lohnpfändung vom Netto abziehbaren Betrag.
Auch wenn das Einkommen zu gering für pfändbare Beträge ist (z.B. bei MindestpensionistInnen oder AlleinerzieherInnen), bekommt man nach 5 Jahren die "Restschuldbefreiung". Lediglich Euro 15,00 monatlich sind dann zu leisten. Allerdings wird von den SchuldnerInnen verlangt, dass sie sich nach ihren Möglichkeiten anstrengen, ein pfändbares Einkommen zu erreichen.
Wer nach 5 Jahren seinen Zahlungsplan erfüllt hat, für den erlöschen die Forderungen automatisch.
In der Abschöpfung beschließt das Gericht nach ordentlichem Ablauf (ebenfalls 5 Jahre) die "Restschuldbefreiung".