Kurzfristig nach der Anmeldung erfolgt die Erstberatung. Wir erklären den KlientInnen, wie die Schuldenbereinigung in ihrem konkreten Fall aussehen kann.
Anschließend ist eine Wartezeit in Kauf zu nehmen, bis die Schuldenberatung aktiv für die KlientInnen die Sanierung vorbereitet und verhandelt. Es hat sich gezeigt, dass bei sofortiger Übernahme des Falles einiges an "leeren Kilometern" zusammenkommt, da doch einige KlientInnen wieder aussteigen. So war die anfallende Arbeit auch nicht zu schaffen.
Wer sich aber nach 1 bis 2 Monaten wieder meldet, ist motiviert, das in der Erstberatung erklärte Prozedere mit unserer Unterstützung anzugehen und hat im Idealfall die nötigen Vorbereitungen, wie aufgetragen, erledigt.
Haushalt und Geld
Das Haushaltsbuch der AK Tirol und Schuldenberatung Tirol
> AK Tirol (Bestellung/Download)
Lohnpfändungstabelle 2026
> Zahl der Insolvenzen in Tirol weiter hoch (Mein Bezirk Tirol, 27.05.2026)
> Schuldenberatung verzeichnet über 60.000 Fälle (ZIB1, 07.05.2026)
> Das teure Leben (Der Standard, 29.03.2026)
> Opposition kritisiert Ablehnung im Landtag (ORF, 05.02.2026)
> Aufnahmestopp bei der Schuldenberatung (ORF, 04.02.2026)
> Schuldenberatung warnt vor Kürzung (TT, 05.06.2025)
> Schuldenberater sind am Anschlag (TT, 06.05.2025)
> Experte weiter für KIM als Richtschnur (ORF, 24.04.2025)
> Mehr Arbeit bei der Schuldenberatung Tirol (ORF, 16.03.2025)
> Teuerung lässt Schuldenfalle zuschnappen (TT, 07.05.2024)
Für einen Ausgleich wird allen Gläubigern die finanzielle und soziale Lage erklärt und ein Rückzahlungsplan erstellt. Wenn alle Gläubiger zustimmen, wird der Plan umgesetzt.
Im Privatkonkurs (der Antrag wird ans Bezirksgericht gestellt) wird ein Zahlungsplan vor-geschlagen, der einem Ausgleich entspricht. Wenn die Mehrheit der Gläubiger dem zustimmt, beschließt das Gericht die Umsetzung.
Wenn nicht, gibt es als Ergebnis die Abschöpfung: Keine fix vereinbarten Zahlungen, sondern es sind die pfändbaren Beträge über 3 bis 5 Jahre abzugeben.
> Download Lohnpfändungstabelle 2026
Die monatlich zu leistende Summe richtet sich nach dem per Lohnpfändung vom Netto abziehbaren Betrag.
Auch wenn das Einkommen zu gering für pfändbare Beträge ist (z.B. bei MindestpensionistInnen oder AlleinerzieherInnen), bekommt man nach 3 bis 5 Jahren die "Restschuldbefreiung". Lediglich Euro 25,00 monatlich sind dann zu leisten. Allerdings wird von den SchuldnerInnen verlangt, dass sie sich nach ihren Möglichkeiten anstrengen, ein pfändbares Einkommen zu erreichen.
Mit dem Budgetrechner können Sie sich einfach und schnell einen Überblick über Ihre Einnahmen und Ausgaben verschaffen.
Weisen Sie Ihrem Geld den Weg, anstatt sich zu wundern, wohin es gegangen ist!
Wer nach 3 bis 5 Jahren seinen Zahlungsplan erfüllt hat, für den erlöschen die Forderungen automatisch. In der Abschöpfung beschließt das Gericht nach ordentlichem Ablauf (ebenfalls 3 bis 5 Jahre) die "Restschuldbefreiung".