Neuer Weg zur Entschuldung

Tiroler Tageszeitung, 29.6.2021, Seite 20

Von Max Strozzi

 

Wer überschuldet ist, soll durch ein neues Verfahren vom Gang in die Privatpleite überzeugt werden. Dass mehr Betroffene öffentlich sichtbar werden, spaltet.

 

Innsbruck – Mehrere hunderttausend Menschen in Österreich gelten als überschuldet. Bei vielen könnte rascher als bisher der Exekutor klingeln. Grund ist das neue Gesamtvollstreckungsverfahren, das ab 1. Juli in Kraft tritt und im Prinzip einer Privatinsolvenz vorgelagert ist. Wer von einem solchen Gesamtvollstreckungsverfahren betroffen ist, scheint – wie es bisher erst bei Privatinsolvenzen der Fall ist – in einer öffentlich einsehbaren Liste auf, was mitunter auf Kritik stößt.

 

Thomas Pachl von der Schuldnerberatung Tirol skizziert die Grundzüge des neuen Gesamtvollstreckungsverfahrens: Stellt ein Gläubiger (z. B. eine Bank oder eine Firma) gegen eine Person einen Exekutionsantrag, weil sie Rechnungen nicht zahlt, prüft künftig das Gericht zunächst, ob weitere Exekutionen gegen diese Person aufrecht sind. Ist das der Fall und kann der Rechtspfleger daher annehmen, dass der Schuldner zahlungsunfähig ist, wird die Person zur Befragung vor Gericht geladen. Wird die Zahlungsunfähigkeit festgestellt, ergeht der Beschluss zur Gesamtvollstreckung. Dieser Beschluss wird öffentlich in der Ediktsdatei einsehbar sein.

 

Sinn des neuen Verfahrens: Zum einen sollen die Gläubiger anteilsmäßig bedient werden. Laut Pachl galt bisher: Der erste Exekutionsantrag wird bedient, und falls z. B. von einer Lohnpfändung noch genug übrig bleibt, kommt der nächste Gläubiger dran. „Das neue Verfahren durchbricht diese Rangordnung“, so Pachl.

 

Zweitens: „Es bietet Betroffenen eine Chance, weil Gerichte sie bei der Einvernahme aufmerksam machen, rasch eine Schuldenregulierung zu starten“, sagt Pachl: „Das ist ein Anreiz für Menschen, die eine Schuldenregulierung benötigen und es sich bisher nicht eingestanden haben. Der einfachste Schritt dafür ist eine Anmeldung bei uns.“ Vier Wochen Zeit bleiben dem Schuldner nach dem Vollstreckungsbeschluss, Schritte für eine Entschuldung zu setzen. „Wenn er das tut, hat er die Chance auf ein verkürztes Rückzahlungsverfahren“, so Pachl. Mitte Juli kommt eine Insolvenzrechtsnovelle, die die Rückzahlungsdauer von bisher 5 auf 3 Jahre verkürzt.

 

Dass Betroffene eines Gesamtvollstreckungsverfahrens öffentlich ersichtlich sind, findet er bedenklich. „Es kann von Nachteil sein, wenn man Job oder Wohnung sucht“, so Pachl. Auch jeder Nachbar könnte aus reiner Neugier die Liste einsehen.

 

Aus Gläubigersicht sei es sinnvoll, dass diese Liste öffentlich ist, sagt Klaus Schaller vom KSV. Unternehmen müssten sich informieren können, ob der Geschäftspartner zahlungsfähig ist. „Es werden sicher keine leichtfertigen Veröffentlichungen passieren“, glaubt er. Schon jetzt wären zahlungsunfähige Personen verpflichtet, Insolvenzantrag zu stellen, was ebenso öffentlich sichtbar wäre. Schaller: „Viele Schuldner haben das aber nicht gemacht.“

Viele können Rechnungen nicht mehr bezahlen: Das Gesamtvollstreckungsverfahren bietet Chancen, mach überschuldete aber gläsern.

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