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Mai 2023

Haushalt und Geld

Das Haushaltsbuch der AK Tirol und Schuldenberatung Tirol

> AK Tirol (Bestellung/Download)

03.01.2024   NEU! 

Lohnpfändungstabelle 2024

> hier gleich downloaden...

01.07.2021

Privatkonkurs-Reform 2021

> Neue Regeln im Privatkonkurs

> TT-Artikel vom 29.6.2021



Tätigkeit und Ergebnisse

Während der Pandemie März 2020 bis Frühsommer 2022 wurde die Beratung hauptsächlich auf telefonische Besprechung umgestellt. Die Vorbereitung und Abwicklung der Privatkonkurse an den Bezirksgerichten war mühsam.

 

Seither kehren wir schrittweise zu mehr persönlicher Beratung zurück. Dies zeigt sich auch in den erreichten Gesamtsanierungen mittels Ausgleich Zahlungsplan oder Abschöpfung:  Waren es 2017 bis 2019 im Schnitt knapp 600 im Jahr, sanken sie 2020/2021 auf 380. Im Berichtsjahr 2022 konnten wir mit 525 erfolgreichen Abschlüssen schon gut aufschließen.

 

Daten zu den Ursachen, Betreuungen und Ergebnissen finden Sie unter Downloads > Jahresberichte. Aktuell im Frühjahr 2023 zeigt sich eine hohe Nachfrage nach Schuldenregulierung, es melden sich bereits mehr neue KlientInnen an als vor Corona.

 

Dies hat (noch) nichts mit den finanziellen Problemen vieler Haushalte wegen der Inflation zu tun. Eine Überschuldung ergibt sich meist erst nach 1 bis 3 Jahren einer dauernd negativen Haushaltsbilanz – oder nach einschneidenden Ereignissen wie unternehmerischer Insolvenz, längerer Arbeitslosigkeit, Krankheit oder nach Scheidung.

 

Der Ablauf der Beratung

Kurzfristig nach der Anmeldung erfolgt die Erstberatung. Wir erklären den KlientInnen, wie die Schuldenbereinigung in ihrem konkreten Fall aussehen kann.

 

Anschließend ist eine Wartezeit in Kauf zu nehmen, bis die Schuldenberatung aktiv für die KlientInnen die Sanierung vorbereitet und verhandelt. Es hat sich gezeigt, dass bei sofortiger Übernahme des Falles einiges an "leeren Kilometern" zusammenkommt, da doch einige KlientInnen wieder aussteigen. So war die anfallende Arbeit auch nicht zu schaffen.

 

Wer sich aber nach 1 bis 2 Monaten wieder meldet, ist motiviert, das in der Erstberatung erklärte Prozedere mit unserer Unterstützung anzugehen und hat im Idealfall die nötigen Vorbereitungen, wie aufgetragen, erledigt.

 

Ausgleich und Privatkonkurs

Das Verfahren

Für einen Ausgleich wird allen Gläubigern die finanzielle und soziale Lage erklärt und ein Rückzahlungsplan erstellt. Wenn alle Gläubiger zustimmen, wird der Plan umgesetzt.

 

Im Privatkonkurs (der Antrag wird ans Bezirksgericht gestellt) wird ein Zahlungsplan vor-geschlagen, der einem Ausgleich entspricht. Wenn die Mehrheit der Gläubiger dem zustimmt, beschließt das Gericht die Umsetzung.

 

Wenn nicht, gibt es als Ergebnis die Abschöpfung: Keine fix vereinbarten Zahlungen, sondern es sind die pfändbaren Beträge über 3 bis 5 Jahre abzugeben.

 

> Download Lohnpfändungstabelle 2024

 

Die Rückzahlung

Die monatlich zu leistende Summe richtet sich nach dem per Lohnpfändung vom Netto abziehbaren Betrag.

Für Arbeitgeber

Drittschuldnererklärung 

Laden Sie hier den Assistenten zum Ausfüllen herunter...

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Budgetrechner

Mit dem Budgetrechner können Sie sich einfach und schnell einen Überblick über Ihre Einnahmen und Ausgaben verschaffen.

> budgetrechner.at


AK-Workshop

 

 

 

 

Workshop:

> Schau auf's Geld

> Broschüre

 

AK-Publikation:

Junge Konsumenten 2.0


Budgetberatung

Weisen Sie Ihrem Geld den Weg, anstatt sich zu wundern, wohin es gegangen ist!

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Auch wenn das Einkommen zu gering für pfändbare Beträge ist (z.B. bei MindestpensionistInnen oder AlleinerzieherInnen), bekommt man nach 3 bis 5 Jahren die "Restschuldbefreiung".  Lediglich Euro 25,00 monatlich sind dann zu leisten. Allerdings wird von den SchuldnerInnen verlangt, dass sie sich nach ihren Möglichkeiten anstrengen, ein pfändbares Einkommen zu erreichen.

 

Das Ziel: Schuldenfrei!

Wer nach 3 bis 5 Jahren seinen Zahlungsplan erfüllt hat, für den erlöschen die Forderungen automatisch. In der Abschöpfung beschließt das Gericht nach ordentlichem Ablauf (ebenfalls 3 bis 5 Jahre) die "Restschuldbefreiung".