Lohnexekutionen

ArbeitgeberInnen haften als sog. "Drittschuldner" bei Lohnpfändungen gegen ihre Angestellten. Viele SchuldnerInnen verlieren deswegen ihren Arbeitsplatz.

 

Im Rahmen des vom Europäischen Sozialfonds ESF und dem Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit finanzierten equal-Projektes „Schuldenschredder - Arbeitgebersensibilisierung“ konnten in den vergangenen Jahren viele Tiroler Firmen zur Problematik informiert und beraten werden.

Drittschuldnererklärung

Des weiteren wurden Hilfestellungen für Drittschuldner entwickelt, die den ArbeitgeberInnen und LohnverrechnerInnen die Verpflichtung zur Abgabe der Drittschuldnererklärung und die Durchführung der Lohnexekution erleichtern sollen. Gleichzeitig sollen sie verschuldeten Personen und MitarbeiterInnen in Beratungseinrichtungen Information und Unterstützung anbieten.

 

So wurde eine Ausfüllhilfe für die Drittschuldneranfrage als Windows-Programm erstellt. Weitere Informationen sowie den Download des Tools finden Sie hier:

> Drittschuldnererklärung

 


Wichtige Links zum Thema

Die Lohnpfändungstabelle für 2024 können Sie hier herunterladen:

> Lohnpfändungstabelle 2024

 

Auf der Homepage des Justizministeriums finden Sie unter "Service > Publikationen" die Informationsbroschüre 2023 für Arbeitgeber samt den Tabellen für die Berechnung des Existenzminimums:

> Informationsbroschüre 2024

 

Für die Berechnung des Existenzminimums finden Sie auf der Website der Wiener Schuldnerberatung einen „Existenzminimumrechner“ (unter „Berechnungen“ und weiter unter „Existenzminimum“):

> Existenzminimumberechnung